Kesselleiter und Treppe
Wird im Kessel verwendet
1. Plattform, Stützrahmen, Rolltreppe, Baluster, Säule und Schallwand usw. sollten nach dem Einbau der Geraden fest verschweißt werden.
Der Abstand zwischen Geländern und Säulen sollte gleichmäßig sein.
Die Oberfläche der Verbindungsschweißnaht muss glatt sein.
Die Plattform, die Rolltreppe und das Trittbrett müssen zuverlässig und rutschfest sein.2. Die Länge der Rolltreppe darf willkürlich gekürzt und verlängert werden, und die Neigung der Rolltreppe und der Abstand zwischen dem oberen und unteren Pedal und der Verbindungsplattform dürfen nicht willkürlich geändert werden.3. Auf der Plattform, der Rolltreppe, dem Träger und anderen Komponenten dürfen keine Löcher willkürlich geschnitten werden.
Wenn ein Schnitt erforderlich ist, sollte dieser nach dem Schneiden verstärkt werden.
3.0.2 Bei der Installation des Stahlrahmens ist es ratsam, die 1 m-Höhenlinie an der Säule entsprechend der Höhe der Halterung und der Säule zu bestimmen.
Bei der Ausrichtung der Säulen ist die Höhe jeder Säule von 1 m gemäß dem Bezugspunkt der Höhe auf der Betriebsschicht des Kesselraums zu messen.
Die 1 m Höhenlinie auf der Säule ist als Referenzhöhe für die Installation jeder Kesselkomponente, Komponente und Prüfung zu verwenden.
3.0.3 Die zulässige Abweichung der Einbau- und Erfassungsposition des Stahlrahmens muss den Bestimmungen in Tabelle 3.0.3 entsprechen.
3.0.4 Wenn sich zwischen der Grundplatte und der Fundamentoberfläche eine Vergussschicht befindet, darf die Dicke mindestens 50 mm betragen.
3.0.5 Nach dem Ausrichten der Säule sollte der Fuß der Säule auf dem Fundament befestigt werden.
Wenn die eingebettete Bewehrung geschweißt und fixiert werden soll, sollte die Bewehrung gebogen und gegen den Fuß der Säule gedrückt werden, und die Schweißnahtlänge sollte das 6 bis 8-fache des Durchmessers der eingebetteten Bewehrung betragen.
3.0.6 Plattformen, Streben, Rolltreppen, Geländer, Säulen und Leitbleche müssen nach der geraden Installation fest verschweißt sein.
Der Abstand zwischen Geländern und Säulen sollte gleichmäßig sein.
Die Oberfläche der Verbindungsschweißnaht muss glatt sein.
Die Plattform, die Rolltreppe und das Trittbrett müssen zuverlässig und rutschfest sein.
3.0.7 Die Länge der Rolltreppe darf willkürlich geschnitten und verlängert werden, und die Neigung der Rolltreppe sowie der Abstand zwischen oberem und unterem Pedal und der Verbindungsplattform dürfen nicht willkürlich geändert werden.
3.0.8 In der Plattform sollten Rolltreppe, Stütze und andere Komponenten keine willkürlichen Löcher schneiden.
Wenn ein Schnitt erforderlich ist, sollte dieser nach dem Schneiden verstärkt werden.
Einzelheiten finden Sie unter: Aufbau der Kesselinstallation und Akzeptanzcode GB50273-2009
Die Oberfläche der Verbindungsschweißnaht muss glatt sein.
Die Plattform, die Rolltreppe und das Trittbrett müssen zuverlässig und rutschfest sein.2. Die Länge der Rolltreppe darf willkürlich gekürzt und verlängert werden, und die Neigung der Rolltreppe und der Abstand zwischen dem oberen und unteren Pedal und der Verbindungsplattform dürfen nicht willkürlich geändert werden.3. Auf der Plattform, der Rolltreppe, dem Träger und anderen Komponenten dürfen keine Löcher willkürlich geschnitten werden.
Wenn ein Schnitt erforderlich ist, sollte dieser nach dem Schneiden verstärkt werden.
3.0.2 Bei der Installation des Stahlrahmens ist es ratsam, die 1 m-Höhenlinie an der Säule entsprechend der Höhe der Halterung und der Säule zu bestimmen.
Bei der Ausrichtung der Säulen ist die Höhe jeder Säule von 1 m gemäß dem Bezugspunkt der Höhe auf der Betriebsschicht des Kesselraums zu messen.
Die 1 m Höhenlinie auf der Säule ist als Referenzhöhe für die Installation jeder Kesselkomponente, Komponente und Prüfung zu verwenden.
3.0.3 Die zulässige Abweichung der Einbau- und Erfassungsposition des Stahlrahmens muss den Bestimmungen in Tabelle 3.0.3 entsprechen.
3.0.4 Wenn sich zwischen der Grundplatte und der Fundamentoberfläche eine Vergussschicht befindet, darf die Dicke mindestens 50 mm betragen.
3.0.5 Nach dem Ausrichten der Säule sollte der Fuß der Säule auf dem Fundament befestigt werden.
Wenn die eingebettete Bewehrung geschweißt und fixiert werden soll, sollte die Bewehrung gebogen und gegen den Fuß der Säule gedrückt werden, und die Schweißnahtlänge sollte das 6 bis 8-fache des Durchmessers der eingebetteten Bewehrung betragen.
3.0.6 Plattformen, Streben, Rolltreppen, Geländer, Säulen und Leitbleche müssen nach der geraden Installation fest verschweißt sein.
Der Abstand zwischen Geländern und Säulen sollte gleichmäßig sein.
Die Oberfläche der Verbindungsschweißnaht muss glatt sein.
Die Plattform, die Rolltreppe und das Trittbrett müssen zuverlässig und rutschfest sein.
3.0.7 Die Länge der Rolltreppe darf willkürlich geschnitten und verlängert werden, und die Neigung der Rolltreppe sowie der Abstand zwischen oberem und unterem Pedal und der Verbindungsplattform dürfen nicht willkürlich geändert werden.
3.0.8 In der Plattform sollten Rolltreppe, Stütze und andere Komponenten keine willkürlichen Löcher schneiden.
Wenn ein Schnitt erforderlich ist, sollte dieser nach dem Schneiden verstärkt werden.
Einzelheiten finden Sie unter: Aufbau der Kesselinstallation und Akzeptanzcode GB50273-2009
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